Forschung

Wissenschaftliche Veröffentlichungen, Publikationen


ÖAZtara, www.apoverlag.at, 65. Jg. I 5. Dezember 2011 I ÖAZ 25 - Was sind diätetische Lebensmittel? (PDF)


Ernährung/Nutrition, Volume 35, 11-2011, Hygienerecht und Unternehmerverantwortung (PDF), EuGH-Urteil zu Selbstbedienungsbäckereien, A. Natterer

Das Gutachten für die Anträge von Dr. Naterer stammt von em. O.Univ.Prof. Dr. Werner Pfannhauser.


ERNÄHRUNG/NUTRITION, VOLUME 36, 01-2012, Irreführung durch Produktabbildungen und hervorhebende Bezeichnungen (PDF), W. Neumayer


Nährstoffe – wissenschaftliche und rechtliche Bewertung, ein Artikel von W. Pfannhauser und D. Pfannhauser in ERNÄHRUNG/NUTRITION, VOLUME 33(5), 2009

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Aktueller Artikel in "Wissenschaft und Praxis":

Selen - Vorkommen, Wirkung und Versorgung


Artikel: Magnesium - ein wichtiges Spurenelement


Weitere Veröffentlichungen, Vorträge und Dokumente

EURO FOOD CHEM XV - Lecture

Laudatio - Prof. Dr. Werner Pfannhauser

4th Peter Czedik-Eysenberg Memorial Lecture


Modonna Österreich 10. Oktober 2009, Seite 62


Gesunde Tricks. Ein Artikel im "Profil" mit Prof. Dr. Werner Pfannhauser.

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Vitamin- und Mineralstoffmängel weit verbreitet: Nahrungsergänzungsmittel bieten sinnvolle Abhilfe. Interview mit Prof. Dr. Werner Pfannhauser.

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Die VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln legt Schwermetallhöchstwerte in Nahrungsergänzungsmitteln fest, die ab 01. Juli 2009 gelten:

Schwermetall

PTWI[µg/kg Körpergewicht]

Höchstgehalte in NEM [mg/kg]

Blei

25,0

3,0

Cadmium

7,0

1,0 [auf Seetangbasis 3,0]

Quecksilber

1,6

0,1


GÖCH - Arbeitsgruppe Lebensmittelchemie: Nachrichten März 2009


"Der gute Rat"


Dokumente zum Herunterladen

Erläuterungen zur Health Claims VO

Orientierungserlaß zur Health Claims VO

2. Orientierungserlaß zur Health Claims VO

Vitaminobergrenzen in Nahrungsergänzungsmitteln (Empfehlung der Codex Unterkommission NEM)


Artikel zum Herunterladen

Form.ernährung heute leistet Panikmache Vorschub: " Vitaminpräparate : mehr Risiko als Nutzen "


Neue Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben (Claims-Verordnung)

Im Überblick die Fristen

19.1.2007: Inkrafttreten der Claims-Verordnung

1.7.2007: Ab diesem Datum hergestellte neue Verpackungen müssen den
neuen Kennzeichnungsvorschriften entsprechen. Die Verordnung
gilt ab 1.7.2007.

19.1.2008: In Mitgliedsstaaten nicht genehmigte Angaben betreffend
psychische Funktionen und schlankmachende oder
gewichtskontrollierende Eigenschaften müssen bis zu diesem Datum
gemäß der Verordnung beantragt werden, und sind dann bis zur
Entscheidung weiter zulässig.

31.1.2008: Bis zu diesem Datum müssen die Mitgliedsstaaten der Kommission
Listen betreffend gesundheitsbezogene Angaben,
nährwertbezogene Angaben sowie genehmigte Angaben über
psychische Funktionen und schlankmachende Wirkungen
übermitteln.

19.1.2009: Bis da muss die Kommission Nährwertprofile festlegen.

31.7.2009: Endgültiges Aus für den neuen Kennzeichnungsvorschriften nicht
entsprechende Packungen.

19.1.2010: Ende der Übergangsfrist für nährwertbezogene Angaben, die vor
dem 1.1.2006 verwendet wurden und nicht im Anhang aufscheinen.

31.1.2010: Annahme der Liste gesundheitsbezogener Angaben - Ende der
Übergangsfrist für deren Verwendung unter eigener
Verantwortung.

19.1.2011: Ende der Übergangsfrist für den Nährwertprofilen nicht
entsprechende Produkte.

19.1.2013: Bericht der Kommission über Auswirkungen der Verordnung.

19.1.2022: Ende der Übergangsfrist für vor dem 1.1.2005 bestandene Marken,
die nicht der Verordnung entsprechen


Lebensmittel- und Biotechnologie Folge 4/2013 Seite 95-101 - 30 Jahre Qualitätskontrolle (PDF)


Aktuell:

Diätetische Lebensmittel - Information

BMG - Merkblatt für die Meldung eines diätetischen Lebensmittel


Die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims Verordnung) wurde erlassen.

Für mit gesundheitsbezogenen Angaben werbende Lebensmittelproduzenten und -vermarkter besteht derzeit akuter Handlungsbedarf. Mit der neuen Health Claims Verordnung, die noch im heurigen Jahr in Kraft treten wird, kommen zahlreiche Neuerungen im Bereich der gesundheitsbezogenen Produktwerbung auf uns zu:

Sobald die Verordnung veröffentlicht ist, besteht die Möglichkeit, individuelle Anträge auf Zulassung von sogenannten risk reduction claims (Angaben über die Verringerung eines Krankheitsrisikos) und Claims, die sich auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern beziehen, einzureichen. Anträge müssen gemäß den Bedingungen des Artikel 15 der Claims-Verordnung erstellt werden, mit längerer Verfahrensdauer ist zu rechnen (mind. 1 Jahr).

2.
Für die innerhalb von 3 Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung durch die EFSA zu erstellende Liste für zulässige gesundheitsbezogene Angaben (Artikel 13 Claims) werden derzeit gerade auf nationaler Ebene Listen mit gesundheitsbezogenen Angaben erarbeitet. Dies erfolgt über die jeweilige Interessensvertretung (FV der Nahrungs- und Genussmittelindustrie). Die betreffenden Nährstoffe/Substanzen werden samt gesundheitsbezogener Wirkweise zusammengetragen und dem Ministerium übermittelt, die nationalen Staaten leiten dann ihre gesammelten Listen an die Kommission bzw. die EFSA weiter.

3.
Bezüglich der Übergangsfristen gibt es für die verschiedensten Claim-Varianten die unterschiedlichsten Übergangsfristen. Gerade dieser Bereich ist sehr komplex geregelt und hat selbst unter Experten für Verwirrung gesorgt.
Die allgemeine Übergangsfrist beträgt jedenfalls 5 Monate - weil die Verordnung am 1. Tag des sechsten Monats nach ihrem Inkrafttreten gültig wird. Sprich, ab Mitte 2007 werden die Vorgaben der Health Claims Verordnung tragend.

Übrigens, auch für Nahrungsergänzungsmittel findet die Health Claims Verordnung Anwendung.


Vitamin - Bestimmung in Lebensmittel (auch Nahrungsergänzungsmittel) sind ein Schwerpunkt der analytisch-chemischen Untersuchungen des ANALYTICUM.

Zum Herunterladen gibt es exklusiv für Kunden eine Publikation über Vitamine in Nahrungsergänzungsmittel für Kinder.

Es zeigte sich, daß die auf den Etiketten zu findenden Angabe in der weitaus überwiegenden Mehrzahl der Fälle falsche Angaben zu finden waren. Es empfiehlt sich daher - um kostspielige Beanstandungen zu vermeiden - Vitamingehalte auf ihre Übereinstimmung mit den Angaben auf der Etikette zu überprüfen.