Die Hygiene Richtlinie schreibt europaweit die Einführung eines HACCP -Konzeptes in Lebensmittelbetrieben vor. Diese Erfordernis ist in der EU Richtlinie 825/2004 niedergelegt.
Beachten Sie : auch "Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln" (diese Produkte sind Lebensmittel!) müssen ein aufrechtes HACCP - System nachweisen.
Werden im selben Betrieb Pharmazeutika hergestellt müssen "die Qualitätssicherungssysteme getrennt von einander" sein.
Klein- und Mittelbetriebe verfügen nicht über die Personalausstattung, die es ihnen erlaubt, ein HACCP - Konzept zu erstellen.
Die "Pfannhauser KG" mit ihren Mitarbeitern ist in der Lage, maßgeschneiderte und kostengünstige Konzepte in Zusammenarbeit mit der
Firma auszuarbeiten.
Ein Stufenplan zur Einführung von HACCP im Betrieb erleichtert den Beginn.
Vom der ersten Anregung für ein HACCP-Konzept bis zur Schulung von Mitarbeitern können wir alles anbieten.
Anfragen richten Sie bitte an: office@werner.pfannhauser.at